Auf ein Neues in der Facebook Fanpage Episode. Man könnte ja mal meine, langsam wäre es gut, aber nein. Für die Aufsichtbehöre reicht ein Urteil offensichtlich nur dann, wenn es letztinstanzlich ist.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17.7.2025 im Fall der Facebook-Fanpages eingelegt. Dieses Verfahren zielt darauf ab, die bislang unklare Rechtslage zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen zu final klären. Die BfDI respektiert das bisherige Urteil, macht aber, wie er jetzt mitteilte deutlich, dass eine eindeutige, rechtssichere Grundlage entweder durch den Gesetzgeber oder durch ein letztinstanzliches Urteil erforderlich ist. Vgl. Pressemitteilung 11/2025.
Ebenfalls am 22.8.2025 veröffentlichte die BfDI die Handreichung „Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen – So geht’s“, die sich gezielt an öffentliche Stellen des Bundes richtet. Sie liefert didaktisch strukturierte und barrierearme Empfehlungen zur datenschutzkonformen Gestaltung von Social-Media-Aktivitäten. Dazu muss man wissen, dass die BfDI mit einigen bereichspezifischen Ausnahmen (Post Telekumunikation z.B.) primär die Aufsicht für die Bundesbehörden wahrnimmt.

