Home  >  Aktuelles

Handreichung für Dokumentation des berechtigten Interesses einer Datenverarbeitung auf Hamburg

 

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, also die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Hamburg, hat eine Handreichung veröffentlicht, die einen bei der Durchführung und Dokumentation der im Rahmen der Verwendung von Daten aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) durchzuführenden Interessenabwägung helfen soll. In der Praxis bestünden Unsicherheiten und Abgrenzungsfragen, zu deren Beseitigung die Aufsichtsbehörde beitragen möchten.

In seiner Pressemitteilung vom 6.1.2026 führt der Landesdatenschutzbeauftragte hierzu aus:

Der Fragenkatalog unterstützt Verantwortliche dabei, genau zu prüfen und zu dokumentieren, worin ihr Interesse an der Datenverarbeitung besteht und ob die Rechte und Interessen der betroffenen Person angemessen berücksichtigt werden. Schritt für Schritt führt er durch die wichtigsten Prüfpunkte:

  • Feststellung des berechtigten Interesses: Welche Ziele werden mit der Datenverarbeitung verfolgt und sind diese rechtlich zulässig?
  • Erforderlichkeit: Ist die Verarbeitung notwendig und werden nur benötigte Daten erhoben?
  • Interessenabwägung: Werden die Rechte und Interessen der betroffenen Personen ausreichend berücksichtigt und geschützt?
  • Dokumentation und Compliance: Wie wird die Prüfung festgehalten und regelmäßig aktualisiert?

Der Fragebogen, der übrigens fünfzehn Seiten lang ist, basiert auf den „Guidelines 1/2024 on processing of personal data based on Article 6(1)(f) GDPR“ des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und orientiert sich an deren Empfehlungen für die datenschutzkonforme Anwendung des berechtigten Interesses als Rechtsgrundlage. Die Aufsichtsbehörde weist vorsorglich selber drauf hin, dass nicht immer alle Fragen beantwortet werden müssten,

vielmehr kommt es stets auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls an. Je nach Komplexität und Sensibilität der Datenverarbeitung kann es sinnvoll sein, einzelne Aspekte genauer zu beleuchten oder zusätzliche Quellen heranzuziehen.”

Also liebe Kunden, wundern Sie sich bitte nicht, falls ich Ihnen das mal aufs Auge drücke 🙂

Der direkte Zugang zum Dokument ist hier. Es gibt auch eine englische Version.

Individuelles Angebot anfragen

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.