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EU-Angemessenheits-Beschluss für das Vereinigte Königreich verlängert

 

Die Europäische Kommission hat am 19.12.2025 die im Jahr 2021 erlassenen zwei Angemessenheitsentscheidungen für den freien und sicheren Personendatenfluss zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)und dem Vereinigten Königreich erneuert.
Diese Entscheidungen bestätigen, dass das britische Datenschutzrecht weiterhin ein im Wesentlichen gleichwertiges Datenschutzniveau im Vergleich zum EU-Standard gewährleistet. Die ursprünglichen Entscheidungen aus 2021 hätten Ende Dezember 2025 ihre Gültigkeit verloren. Die Kommission hat bereits im Juni 2025 eine technische Zwischenverlängerung um sechs Monate erlassen, um ausreichend Zeit für eine erneute Bewertung zur Verfügung zu haben, bis die Angemessenheitsentscheidungen getroffen werden konnte.

Die neuen Angemessenheitsentscheidungen treten rückwirkend ab dem 27. Dezember 2025 in Kraft und gelten bis zum 27. Dezember 2031. Die beiden Angemessenheitsentscheidung betreffen sowohl die DSGVO- als auch die Law Enforcement Directive. Es ist eine gemeinsame Überprüfung durch die Kommission und den European Data Protection Board (EDPB) nach vier Jahren vorgesehen, um die fortlaufende Gleichwertigkeit des Datenschutzniveaus zu garantieren.

Für Unternehmen und Behörden bedeutet diese Entscheidung jetzt die erforderliche Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Datenübermittlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ohne zusätzliche Transfermechanismen, jedenfalls was den Datenaustausch betrifft.

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