In einer Pressemitteilung vom 5.12.2025 hatte die “Landesdatenschützerin” NRW (Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im Lande wäre die passender Bezeichnung , wie ich finde) mit dem Titel “Dreiste Praktiken – Landesdatenschützerin verhängt Bußgeld von 300.000 Euro gegen Telekommunikationsunternehmen” auf das folgende Bußgeldverfahren hingewiesen.
Anlass waren personalisierte Werbeschreiben, die Verbraucher seit 2022 erhielten. Teils lagen diesen bereits vorausgefüllten Vertragsunterlagen für einen Internet- und Telefonanschluss bei, obwohl die Betroffenen nach eigener Darstellung nie zuvor Kontakt mit dem Anbieter hatten. Viele erkannten aufgrund Aufmachung und Namensähnlichkeit zu einem bekannten (anderen) Telekommunikationsunternehmen nicht, dass sie einen Anbieterwechsel unterschrieben.
Wegen zwei verschiedener Verstöße wurden in diesem Fall Bußgelder in Höhe von 100.000 und 200.000 Euro verhängt. Für die Höhe der Bußgelder spielte, wie die Behörde selbst mitteilte, Dabei spielte nicht zuletzt das ignorante Verhalten des Unternehmens eine Rolle. „Weder wurde auf Auskunftsansprüche der Betroffenen über die Verarbeitung ihrer Daten geantwortet noch auf den Wunsch nach Löschung oder auf Widersprüche gegen die Datenverarbeitung“, erläutert Gayk. „Dabei waren die Schreiben oder E-Mails dem Unternehmen entgegen seiner Einlassung in den meisten Fällen nachweisbar zugegangen.“ (eigene Zitierung in der Pressemitteilung)
Die versandten Werbeschreiben nicht die vorgeschriebenen Informationen über die Datenverarbeitung, etwa Angaben zum Verantwortlichen für die Datenerhebung und den Datenschutzbeauftragten. Auch blieb das Unternehmen regelmäßig intransparent beim Nachweis der Herkunft der Daten. Die Beschwerdeverfahren verliefen auch gegenüber der Behörde sehr schleppend. „Trotz klarer gesetzlicher Vorschriften zur Mitwirkung und vieler Erinnerungen verhielt sich das Unternehmen meiner Behörde gegenüber nur sehr eingeschränkt kooperativ“, so Gayk. „Daher war hier eine empfindliche Geldbuße angezeigt.“ schrieb die Behörde weiter.
Jedes Unternehmen, was mit der Aufsichtsbehörde zu tun hat, muss selber einen Weg finden, berechtigte Auskunftsansprüche zu erfüllen, ohne sich unnötig zusätzlich zu belasten. Auskunftsersuchen zu ignorieren oder zu verschleppen führt jeden Fall nur zu Misstrauen der Aufsichtsbehörde und erhöht im Ergebnis das eigene Bußgeld schlimmstenfalls. Wahrscheinlich sogar relativ sicher!

