Home  >  Aktuelles

Neuregelung im KDG (Kirchliches Datenschutzgesetz)

 

Heute eine E-Mail eines IT-Dienstleisters bekommen, der die wesentlichen Änderungen wie folgt zusammenfasst:

Bei der Verwaltung von Gesundheitsdaten haben sich die Spielregeln durch die neue KDG-DVO massiv verschärft. Wir haben die Auswirkungen analysiert und sehen drei kritische Handlungsfelder:

  • Absolutes Nutzungsverbot: Die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax ist nun grundsätzlich untersagt (§ 25). Bestehende Prozesse müssen sofort auf einen sicheren Kanal umgestellt werden.

Anmerkung: Nicht neu. Schon länger Ansicht der Aufsichtsbehörden (wie auch immer man dazu steht).

  • Ende-zu-Ende-Pflicht: Für sensible Daten ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht mehr optional, sondern die einzige zulässige Option.

Anmerkung: Für meine Mandaten eigentlich auch nicht Neues.

  • Neue IT-Standards: Themen wie At-Rest-Verschlüsselung, Multi-Faktor-Authentifizierung und integrierter Virenschutz beim Datentransfer sind nun als Standard festgeschrieben.”

Anmerkung: Verschlüsselung at Rest (Encryption at Rest) sichert ruhende Daten, die auf physischen Medien (Festplatten, Datenbanken, Cloud-Speicher) gespeichert sind, durch kryptografische Verfahren (oft AES-256). Sie schützt vor unbefugtem Zugriff bei Diebstahl oder Verlust von Datenträgern, indem Daten ohne den passenden Entschlüsselungsschlüssel unlesbar bleiben.

Individuelles Angebot anfragen

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.