Es wird ja jetzt ein wenig Bußgeldlasting, aber den Fall finde ich schon spektakulär. Würde mich aber in Deutschland auch nicht wurden, nach dem was ich von machen Geschäftführer schon so gehört habe. Allerdings muss da ja auch nicht unbedingt immer eine böse Absicht dahinter stecken.
Die französische Datenschutzaufsicht CNIL verhängte gegen SAMARITAINE SAS (La Samaritaine ist seit 1869 ein Pariser Warenhaus mit einem gehobenen Sortiment und Luxuswaren) eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 EUR. Das Unternehmen hatte als Rauchmelder getarnte Kameras mit Audiofunktion in Lagerräumen installiert. Die Geräte zeichneten private Gespräche von Mitarbeitenden auf. Das Unternehmen hatte darauf verzichtet, die Mitarbeitenden und den Datenschutzbeauftragten zu informieren und eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen.
Die Überwachungsmaßnahme wurde mit der Vermeidung und Aufklärung von Warendiebstählen und dem Sicherheitsbedürfnis des Unternehmens begründet.
Für einen Lauschangriff sind 100.000 € nicht so viel.
Quelle Newsletter Stiftung Datenschutz bzw. https://www.cnil.fr/en/hidden-cameras-cnil-sanctions-samaritaine

