Home  >  Aktuelles

Unzulässige Videoüberwachung bei IKEA Österreich?

 

In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Österreich, Urteil vom 25.07.2025 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Strafe der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) vom 16.08.2024 in Höhe von 1,5 Millionen Euro gegenüber IKEA Österreich.

Hintergrund der Strafe der Aufsichtsbehörde war mal wieder das Thema Videoüberwachung.

Inhaltlich ging es in dem Urteil um den Einsatz von Videokameras eines IKEAs (Standort Wien Westbahnhof), bei welchem nach Ansicht der zuständigen Aufsichtsbehörde die Vorgaben der DSGVO nicht vollumfänglich umgesetzt wurden.

Die österreichischen Datenschutzbehörde hat nach Erhalt einer anonymen Beschwerde festgestellt, dass eine Kamera PIN-Eingaben im Kassenbereich erfasste und keine notwendigen Verpixelungen vorlagen. Zum anderen filmten Kameras Personen im Außenbereich, wofür es nach Ansicht der Behörde keine rechtliche Begründung gab.

Begründet hat der IKEA Standort die Erfassung von PIN-Eingaben mit dem Schutz des Eigentums sowie zur Rechtsverfolgung und -verteidigung, inklusive der Verfolgung von Straftaten.

Das Gericht jedoch bestätigten die Ansicht der Aufsichtsbehörde und nahm einen einen Verstoß gegen den Datenminimierungsgrundsatz aus Art. 5 Abs.1 lit.c DSGVO als gegeben an. Auch in Bezug auf die Überwachung des Außenbereichs (öffentlicher Raum nehme ich mal an) folgte das Gericht nicht der Argumentation von IKEA. IKEA begründete die Erfassung des Außenbereichs teilweise mit der Absicherung der Verkehrssicherungspflicht (Reinigung /winterliche Betreuung) bzw. dem Schutz von Eigentum. In einer Gesamtabwägung wurden aber die Interessen der betroffenen/gefilmten Personen durch das Gericht höher bewertet als die von IKEA, da das Gericht mindestens gleichwertige Alternativen zur durchgehenden Videoüberwachung sah.

IKEA will gegen das Urteil in die Revision gehen. Der Einrichtungskonzern bewertet das streitgegenständliche Verfahren, wenn überhaupt als geringfügiges Vergehen und sieht deshalb die verhängte Strafe als unverhältnismäßig hoch an.

Was die Höhe des Betrags betrifft, würde ich IKEA ja schon zustimmen, aber was ist heute schon billig ..

Individuelles Angebot anfragen

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.