Das Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat seinen aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht.
Interessant ist hierbei der Aspekt, der sich aus der Statistik der Beschwerdefälle ergibt.
Mit rund 9.746 Beschwerden verzeichnete die Aufsichtsbehörde einen Anstieg um 61 % gegenüber dem Vorjahr. Parallel dazu stiegen auch die gemeldeten Datenschutzverletzungen um 23 %. Diese Entwicklung ist liegt im Trend.
Ein Großteil entfällt auf klassische Betroffenenrechte, insbesondere Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Beratungsanfragen deutlich – ein Indiz dafür, dass Datenschutz weniger präventiv gedacht und stattdessen häufiger konfliktgetrieben adressiert wird.
Wie wir unsere Kunden ja nicht erst seit gestern mitteilen, ist klar ersichtlich, dass das Risiko wegen eines Datenschutzverstoßen von der Aufsichtsbehörde kontaktiert zu werden nicht mehr primär von Kontrollbesuchen der Aufsichtsbehörden ausgeht, die insgesamt ja weiterhin nicht unmöglich aber eher unwahrscheinlich sind, sondern von Betroffenenbeschwerden ausgeht. Im Ergebnis steigt damit für Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, in ein datenschutzrechtliches Verfahren verwickelt zu werden (unabhängig davon, ob tatsächlich ein schwerwiegender Verstoß vorliegt). Und wenn erstmal gesucht wird, findet sich meist auch was, dass ist wie bei einer Steuerprüfung.
Zur Verteilung der Beschwerden läßt sich Folgendes sagen. Besonders betroffen sind besonders Bereiche, die eine hohe Sichtbarkeit für Betroffene haben, was ja auch naheliegt:
- Internet- und digitale Dienste
- Videoüberwachung, insbesondere im privaten Umfeld
- Direktwerbung und Einwilligungsprozesse
- BeschäftigtendatenschutzTypische Problemfelder reichen von unzureichend dokumentierten Einwilligungen über fehlerhafte Löschprozesse bis hin zu unzulässigen Datenverarbeitungen im Arbeitsverhältnis.

