Das Oberlandesgericht Celle hat ein ursprünglich gegen notebooksbilliger.de verhängtes DSGVO-Bußgeld deutlich reduziert, wie man bei heise online lesen konnte.
Die Datenschutzaufsichtsbehörde Niedersachsen hatte 2020 ein Bußgeld von rund 10,4 Millionen Euro verhängt. Die Aufsichtsbehörde hatte damals den Einsatz von Videokameras in Lager-, Verkaufs- und Aufenthaltsbereichen des Unternehmens beanstandet. Die Überwachung erfolgte über längere Zeiträume hinweg ohne konkreten Anlass und es wurden insbeondere auch Bereiche erfasste, in denen sich Beschäftigte regelmäßig aufhielten. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde fehlte es an einer hinreichenden Differenzierung zwischen zulässiger punktueller Kontrolle und einer dauerhaften Überwachung.
Bereits 2017 (also vor der DSGVO) hatte die Aufsichtsbehörde hierzu eine Beschwerde erhalten, die zu einem mehrjähriger Austausch zwischen Behörde und Unternehmen führte. Insbesondere argumentierte das Unternehmen, dass es akute Fälle von Bandendiebstahl in erheblichem Umfang auf dem Firmengelände gab und deshalb die Videoüberwachung erforderlich sei. Es kam auch tatsächlich im Jahr 2023, zu strafrechtlichen Verurteilungen von vier ehemaligen Angestellten des Elektronikhändlers wegen schwerem Bandendiebstahl, wobei der Diebstahl von 96 Notebooks und 18 Smartphones nachgewiesen wurde. Ob Videoaufnahmen als Beweismittel dienten ist unklar.
Nach Einspruch von notebooksbilliger.de hatte das LG Hannover mit Beschluss vom 6. Mai 2024 (Az 128 OWi-LG 5301 Js 114949/21 (1/21)) das Bußgeld von 10,4 Mio. auf 700.000 Euro herabgesetzt. Zwar hat es den Tathergang weitgehend bestätigt, bewertet die Verstöße aber geringer als die Aufsichtsbehörde.
Gegen die Bußgeldsumme hat wiederum die Staatsanwaltschaft Hannover Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Celle eingelegt und ein Bußgeld von mindestens fünf Mio. Euro gefordert. Mit seinem nun bekannt gewordenem Beschluss vom 18. Dezember 2025 (Az. 3 ORbs 113/25), der heise online vorliegen soll, hat das OLG Celle das Bußgeld mit 900.000 Euro und damit nach eigener Aussage „moderat“ angehoben. Maßgeblich für die Bemessung waren unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens sowie eine Neubewertung der Schwere des Verstoßes.
Unternehmen sollte das Thema Einsatz von Videoüberwachung daher weiterhin restriktiv handhaben und vor dem Einsatz einer soliden rechtlichen Bewertung unterziehen und den Vorgang natürlich auch vernünftig dokumentieren.

